Unterweisung nach DGUV-Regel 112-198
Eine Unterweisung zur Benutzung und Anwendung von PSAgA ist vor jedem Erstgebrauch sowie mindestens einmal jährlich laut der DGUV-Regel 112-198 vorgeschrieben. Arbeitgebende stehen hierbei in der Pflicht, ihre Mitarbeiter regelkonform unterweisen zu lassen.
Inhalte der Schulung
Theoretische Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des Arbeitsschutzes
- Einfache Sturzphysik
- Gefahren durch Falschanwendung
- Leistungsspektrum von PSAgA
- Materialkunde
- Lagerung und Pflege
- Erste Hilfe Grundlagen
Praktische Inhalte
- Ausrüstungs-Check vor dem Gebrauch
- Korrektes Anlegen und Benutzen von Auffanggurten
- Benutzung von PSAgA je nach Anwendungsbereich
- Demonstration eines Absturzes und Rettungsvarianten
Unterweisungsschwerpunkte erfolgen auf Anfrage (z.B. Steildachübung etc.)
Wiederholungs-Unterweisung nach DGUV-Regel 112-198
Die Unterweisung über PSAgA ist vor dem Erstgebrauch gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso muss diese Unterweisung, laut DGUV-Regel 112-198, innerhalb von einem Jahr mindestens einmal wiederholt werden. Die Wiederholungs-Unterweisung dient zum Auffrischen der Kenntnisse und zur Vermittlung der neusten Wissensstände sowie Techniken zum Tragen und Nutzung der PSAgA.
- Voraussetzung: bereits erworbenes PSAgA-Zertifikat mit nötiger Zulassungsverlängerung
- Wiederholung der PSAgA-Techniken inkl. Grundlagen
- Vermittlung neuester Kenntnisse in Anwendung, Ausrüstung sowie Änderungen bezüglich Normen-/Regelwerken (DGUV, ArbSchG)
- Information über Materialrückrufe, Erkenntnisse aus etwaigen Zwischenfällen bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
- (Grundlagen-)Training zum Erhalt der Fähigkeiten
- Unfallsimulation mit Rettung (mit Dummy) + Notfallmanagement
Unterweisungsschwerpunkte erfolgen auf Anfrage (z.B. Steildachübung etc.)
Einfache oder spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen nach DGUV-Regel 112-199
Bei Rettungsverfahren ist darauf zu achten, dass die rettenden Personen gegen Absturz gesichert sind und damit die persönliche Gefährdung eines Unfalls oder Absturzes ausgeschlossen wird. Die Anzahl der benötigten Retter*innen und Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten ergibt sich aus der jeweiligen Unfallsituation und kann von geschulten Personen eingeschätzt werden.
Bei Rettungsverfahren unterscheidet man zwischen der passiven und aktiven Rettung bzw. der Evakuierung und Selbstrettung.
Bei den Schulungen zur Rettung aus Höhen und Tiefen lernen die Teilnehmenden Rettungsmethoden kennen, die mit besonders unterwiesenem Personal und Geräten/Ausrüstungen durchgeführt werden können.
Praktische Übungen mit PSAgA bzw. Rettungsausrüstungen bringen hohe Gefahren mit sich. Deshalb müssen Personen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Es ist sehr wichtig, dass Ausbildende über das gesamte Wissen zur PSAgA verfügen und immer auf dem neusten Erkenntnis-Stand über PSAgA sind. In dieser Schulung erlernen Sie die gesamte Bandbreite der PSAgA mit neusten Techniken und Erkenntnissen.
Anforderungen für die Schulung:
- Volljährigkeit
- Theoretische und praktische Vorkenntnisse und Fähigkeiten
- Geistig-charakterliche und körperliche Eignung
Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen
Rettung aus Schächten, Behältern, Silos und engen Räumen
- Abstimmung des Rettungsverfahren auf die örtlichen Rahmenbedingungen
- Einschätzen der benötigten Personen zur Rettung
- Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung zum Retten: Anschlageinrichtungen, Rettungsgerät und -ausrüstung
- Sichtprüfung vor dem Benutzen der PSAgA und vor dem Betreten der Unfallstelle
- Gemäß DGUV-Regel 112-199
Schulungsinhalte
- Gefährdungsbeurteilung
- Rechtsgrundlagen
- Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, Unfallschutz
- Bestandteile der Rettungsausrüstung und -geräten
- Verschiedene Rettungsmethoden: Sicherungstechniken, Gerätekunde, Auf-/Abseiltechniken
- Praktische Hängeversuche
Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung
Rettung einer frei hängenden Person
Rettung aus einer Seilschwebebahn
Rettung aus einer Windenergieanlage
- Benötigte PSAgA für Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung sowie Einschätzung der benötigten Personen zur Rettung
- Rettungsvorgang und zu beachtende Schritte dabei
- Einschätzen der Unfallsituationen
- Sichtprüfung vor dem Benutzen der PSAgA und vor dem Betreten der Unfallstelle
- Rettung gemäß DGUV-Regel 112-199
Schulungsinhalte:
- Bestandteile einer PSAgA und RA
- Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes und rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
- Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA und RA
- Korrekter Umgang und Nutzung der PSAgA, Lagerung und Pflege, Materialkunde, Techniken
- Management in Notfallsituationen und Erste Hilfe Grundlagen
- Demonstration einer Notfallsituation: Sturzphysik, Hängetrauma
- Gefahren bei falscher Anwendung
- Nach DGUV 312-906