Jährliche Unterweisung der sicheren Anwendung von PSAgA (DGUV R 112-198) es sollte abgeklärt werden welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um dieses offiziell zu Schulen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt ihren Anwender vor tödlicher Absturzgefahr. Die Unterweisung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und mindestens jährlich zu wiederholen. Die Verantwortung für die Unterweisungen in den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie durch eine individuelle, praxisnahe Schulung – ganz nach Ihren speziellen Anwendungsbereichen.
Auf Anfrage
Schulung in der GRÜN-ACADEMY im Werk Wilnsdorf:
Mindest-Teilnehmerzahl: 6 Personen
Gerne bieten wir Ihnen an, die Schulung vor Ort in Ihren Unternehmen durchzuführen, so das die Schulungsteilnehmer keine extra Anfahrtsezeitn haben. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Schulung in Ihrem Hause:
Mindest-Teilnehmerzahl: 6 Personen
Sie können sich jederzeit über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 (0) 271 39 88-0 anmelden.